Berlin. Vom Kürbiskarree über die Urkruste bis zur Moorkante: Mehr als 3000 Brotsorten zählt das Deutsche Bäckerhandwerk in Deutschland, viele davon gibt es nur in einzelnen Regionen. Mit dieser Vielfalt und der deutschen Backtradition will der Verband es auf die Unesco-Liste des immateriellen Weltkulturerbes schaffen – es wäre der erste deutsche Eintrag. Mit der Kampagne für einen Eintrag in die Unesco-Liste wolle der Bäcker-Verband „das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Brotkultur stärken“, sagt Hauptgeschäftsführer Amin Werner. Die Bürger nutzten Brot nicht mehr so stark als Grundnahrungsmittel wie früher, die warme Abendmahlzeit verdränge das „klassische Abendbrot“, bedauert Werner. Zudem gerate das regional geprägte Bäckerhandwerk mehr und mehr unter Druck von großen Billiganbietern.

Die Bäcker schielen schon seit Jahren auf die Unesco-Auszeichnung, doch erst im vergangenen Jahr trat Deutschland überhaupt der 2003 verabschiedeten Konvention über das immaterielle Kulturerbe bei. Da das Aufnahmeverfahren recht langwierig ist, sind bisher keine deutschen Einträge in der internationalen Liste zu finden, die unter anderem einzigartige Rituale und Kunstfertigkeiten, besondere Essenstraditionen oder auch Tänze und Gesänge schützen sollen. Andere Länder sind da viel weiter. Spitzenreiter ist China mit 38 Einträgen auf der Liste; darunter sind die Peking-Oper und die Kalligrafie, aber auch Tänze von in China lebenden koreanischen Bauern. Zum immateriellen Kulturerbe zählen zudem der argentinische Tango, die französische Esskultur, die sogenannte Mittelmeerdiät, türkischer Kaffee und der portugiesische Fado-Gesang.

Die deutschen Bäcker wollen nun zunächst erreichen, dass die Brottradition auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes verzeichnet wird. Über den Antrag entscheidet als nächste Instanz bis Anfang April der Berliner Senat. Frühestens 2017 könnte das deutsche Brot in die Liste aufgenommen werden. Doch es gibt Konkurrenz: Bei den Kulturministerien der Länder wurden 128 Vorschläge eingereicht, darunter Chorgesang, Kratzputz an historischen Fachwerkgebäuden in Hessen und das deutsche Reinheitsgebot des Deutschen Brauer-Bundes „als älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt“.