Bei den Banken ist nichts mehr zu holen. Die Anwälte haben das Thema Falschberatung beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen wie Schiffsfonds ausgereizt. Für ihre Mandanten haben die Anwälte zum Teil Schadenersatz durchsetzen können, sei es in Form eines Urteils oder viel häufiger auf dem Wege eines Vergleichs. Jetzt versuchen die Anwälte die Fondsanbieter wie Atlantic ins Visier zu nehmen. Sie können vor allem für Fehler im Prospekt haftbar gemacht werden.

Zwar sind die Prospekte meist daumendick und enthalten auch den Hinweis auf den Totalverlust, aber die Anwälte sind erfinderisch. Hätten die Fondshäuser nicht schon vor Jahren auf die Verbreiterung des Panamakanals eingehen müssen? Schließlich verliert dadurch eine ganze Schiffsgattung ihr Alleinstellungsmerkmal. Oder waren die Prognosen zu den künftigen Einnahmen der Schiffe nicht viel zu optimistisch, die statistischen Daten der Vergangenheit nicht präzise genug erhoben? Über solche Vorwürfe werden in den nächsten Monaten Richter entscheiden müssen.

Mag sein, dass der eine oder andere Prospekt angreifbar ist. Aber getäuscht kann sich davon kaum ein Anleger fühlen, denn die meisten haben die Prospekte überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Allein wer die Risikohinweise über mehrere Seiten liest, wird sich eine Beteiligung reichlich überlegen. Wer seine Verantwortung bei der Geldanlage nicht wahrnimmt, kann nicht andere für seine Verluste verantwortlich machen.