Nicht nur Gesellschaften wie Ryanair nehmen immer mehr Zusatzgebühren. Und Reiseportale sind oft teurer als gedacht, wie ein Test zeigt

Hamburg. Mit dem Aufkommen der Billigflieger setzten zwar die Ticketpreise zum Sinkflug an, doch dafür war es mit der Übersichtlichkeit schnell vorbei: Während die Airlines in der Werbung häufig Niedrigstpreise bis hinunter zu einstelligen Euro-Beträgen herausstellten, erreichte der Endpreis einschließlich der – für den Passagier gar nicht beeinflussbaren – Steuern und Flughafengebühren ein Mehrfaches des Lockangebotes.

Auch wenn eine EU-Verordnung im Jahr 2008 dieser Praxis ein Ende setzte, haben viele Verbraucher bei Flugbuchungen heute das Gefühl, mit der Transparenz sei es dennoch nicht weit her. Denn in den zurückliegenden Jahren ist es in der Branche üblich geworden, immer mehr Bestandteile des Ticketpreises einzeln aufzuführen.

Ein Flug mit Ryanair von Bremen nach Venedig gibt eine Vorstellung davon, wie weit Werbung und Realität auseinanderklaffen können. So lockt der irische Billigflieger auf seiner Internetseite mit einem Preis von 17,99 Euro – was sich natürlich nur auf den Hinflug bezieht. Damit läge der Grundpreis für zwei Personen hin und zurück rein theoretisch bei 71,96 Euro. Sucht man in der zweiten Märzhälfte, also innerhalb des festgelegten Angebotszeitraums, nach einem konkreten Termin für eine einwöchige Reise, kosten die Tickets aber mindestens 131,96 Euro. Gibt man pro Person noch ein Gepäckstück von 20 Kilogramm auf, reserviert Sitzplätze und zahlt mit der Kreditkarte, kommt man auf insgesamt 257,00 Euro. Das ist immerhin mehr als das Dreifache des beworbenen Grundpreises – und die Liste weiterer möglicher Zusatzgebühren ist lang. Ähnliches gilt für zahlreiche andere sogenannte Low-Cost-Airlines. „Ein paar Jahre lang war es recht ruhig, aber zuletzt haben die Beschwerden im Zusammenhang mit Flugbuchungen wieder zugenommen“, sagt Julia Rehberg, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Allerdings endet der Zwang, über kostenpflichtige Optionen zu entscheiden, nicht mit dem Abschluss der Buchung. Will man an Bord etwas essen oder trinken, berechnet etwa Ryanair für ein Sandwich und 0,5 Liter Mineralwasser stolze 7,50 Euro.

Unter dem Strich sind es keineswegs immer die selbst ernannten Billigflieger, mit denen man am günstigsten ans Ziel kommt, zumal sie in manchen Fällen abgelegene Flughäfen ansteuern, die einen teuren und zeitraubenden Transfer zur Destination erfordern; so liegt zum Beispiel der Flughafen Bergamo fast 50 Kilometer von Mailand entfernt, zwischen Skavsta und Stockholm liegen gar knapp 100 Kilometer.

Spartarife findet man längst aber auch bei etablierten Fluggesellschaften wie der Lufthansa, British Airways oder Air France. Und so haben sich in den zurückliegenden Jahren immer mehr Internet-Flugvermittlungsplattformen etabliert, die den Verbrauchern Markttransparenz versprechen. „Wir finden die preiswertesten Flüge von mehr als 700 Reisewebsites“, heißt es etwa bei Momondo, während Tripsta mit dem Slogan „Finden Sie die günstigsten Flugtickets mit nur einem Klick“ wirbt. Abendblatt-Stichproben wecken jedoch Zweifel am Wahrheitsgehalt solcher Behauptungen. Wenn das Versprechen nicht eingehalten wird, kann das schon allein daran liegen, dass nicht alle Fluggesellschaften bei der Suche berücksichtigt werden. So wehrt sich Ryanair gegen die Vermarktung der Flüge in Buchungsportalen und hat sich die Rechtmäßigkeit dieser Position vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg bestätigen lassen.

Schwierigkeiten können sich auch aus mangelnder Aktualität ergeben. „Flugpreise ändern sich sehr häufig, und es kann vorkommen, dass zum Beispiel eine Preissenkung nicht sofort in die Datenbank übernommen wird“, erklärt Martin Schechtel vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) in Hamburg, das mehrfach Reiseportale getestet hat.

Manchmal weichen aber auch die Zusatzgebühren, die die Portale berechnen, von denen der Airlines ab. Bucht man bei Opodo einen Hin- und Rückflug für zwei Erwachsene und ein zehnjähriges Kind von Hamburg nach Malaga im März mit der spanischen Billiglinie Vueling, kommt man einschließlich der Beförderung von zwei Koffern auf einen Preis von 792,53 Euro. Direkt auf der Internetseite von Vueling gebucht, kostet die gleiche Reise hingegen nur 723,97 Euro. Den Unterschied machen die Gepäckgebühren (78 Euro bei Opodo gegenüber 60 Euro bei Vueling), der Aufschlag für die Zahlung mit einer Mastercard-Kreditkarte (36,72 Euro gegenüber 19,03 Euro) sowie die Servicepauschale (30,17 Euro gegenüber 15,00 Euro).

Sogenannte Metasuchmaschinen wie Swoodoo, Scyscanner oder Checkfelix, die keine eigene Buchungsfunktion bieten, sondern auf die Angebote diverser anderer Portale und der Airlines verweisen, schneiden entgegen der Eigenwerbung – „Finden Sie schneller die besten Angebote“ heißt es bei Swoodoo – bei der Suche nach dem günstigsten Ticket nicht unbedingt besser ab. Auch hierzu ein Test: Diesmal möchte eine Einzelperson im Mai von Hamburg nach Teneriffa fliegen. Laut Swoodoo bietet das Reiseportal Bravofly mit 206 Euro den niedrigsten Preis, die Fluggesellschaft ist Norwegian. Der von Swoodoo präsentierten Liste zufolge würde eine Buchung bei Norwegian direkt immerhin 270 Euro kosten.

Beide Angaben sind aber nicht korrekt. Denn tatsächlich beträgt der Grundpreis bei Bravofly schon 214 Euro, einschließlich der Gebühren für Koffer und Kreditkartenzahlung kommt man auf 273,80 Euro. Wählt man die gleichen Leistungen auf den Internetseiten von Norwegian, kostet das Ticket jedoch nur 253,20 Euro. Zudem wird man bei Bravofly trickreich und hartnäckig gedrängt, eine Reiseversicherung abzuschließen; man muss schon genauer hinsehen, um zu erkennen, wie man dies umgehen kann.

Derartige Praktiken sind nach Auffassung der Juristin Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtswidrig: Ärgerlich sei aber auch, dass man bei der Stornierung eines über Reiseportale gebuchten Fluges bei manchen Anbietern zweimal Stornogebühren zahlen müsse – an die Fluggesellschaft und zusätzlich an das Vermittlungsportal. „Auch dazu haben wir schon Abmahnungen auf den Weg gebracht“, so Hoppe. Ihr Rat: „Ich sehe, wenn ich eine Flugreise plane, immer zuerst auf den Portalen nach, um zu erfahren, welche Airlines auf dieser Strecke mit niedrigen Preisen relevant sind. Aber dann prüfe ich bei den Fluggesellschaften selbst, ob die Buchung dort nicht günstiger ist.“

Die Erkenntnisse des DISQ legen nahe, dass dies ein guter Tipp ist: In einem Test von Portalen mit Buchungsmöglichkeit war in 96 von 100 Fällen der Preis dort höher, als hätte man bei der Fluggesellschaft direkt gebucht.