Brüssel kritisiert Mercedes wegen des Einsatzes klimaschädlicher Produkte

Brüssel. Die EU-Kommission geht wegen Kühlmitteln in Mercedes-Klimaanlagen gegen Deutschland vor. Die Bundesrepublik müsse die EU-Richtlinie über mobile Klimaanlagen „vollumfänglich“ anwenden, erklärte die Behörde am Donnerstag in Brüssel und leitete ein Verfahren ein. Mercedes will an seiner Praxis festhalten. „Ein deutscher Hersteller hat auf dem EU-Markt Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die nicht EU-rechtskonform sind“, erklärte die Kommission. Gemeint ist Daimler, betroffen sind mehrere Mercedes-Modelle. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat diese Wagen mit einer erweiterten Typgenehmigung zugelassen. Damit habe es für Mercedes eine Ausnahme vom EU-Gesetz über Autoklimaanlagen geschaffen, meint die Kommission.

Im Kern geht es um zwei Kühlmittel für die Klimaanlagen – das herkömmliche R134a und das neue R1234yf (auch HFO-1234yf genannt). R134a gilt als extrem klimaschädlich und muss daher einem EU-Gesetz zufolge schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Ersetzt wird es derzeit bei vielen Herstellern von R1234yf. Allerdings hat Daimler bei Tests festgestellt, dass R1234yf sich bei Unfällen entzünden kann und hält es deshalb für zu gefährlich. Das Bundesamt machte ebenfalls Tests mit R1234yf. Dabei wurden zwar keine ernsten Gefahren festgestellt, die unmittelbares Eingreifen erfordern, heißt es im Testbericht vom Oktober 2013. Dennoch gebe es offenbar eine „weitergehende Problematik“. Das Bundesamt empfahl weitere Tests.

Derzeit laufen noch Untersuchungen zu den Risiken von Kältemitteln

Erst vor zwei Tagen hatte die Deutsche Umwelthilfe einen Test veröffentlicht. Dieser mache deutlich, dass „die Chemikalie auch bei Fahrzeugbränden, die nicht direkt auf einen Austritt von R1234yf zurückzuführen sind, zum Risiko für Insassen, Ersthelfer und Rettungskräfte wird“, urteilte der Verband.

Auch bei der EU-Kommission läuft noch eine Untersuchung zu den Risiken. Die Behörde verwies am Donnerstag auf zweierlei: Erstens sei laut Bundesamt kein unmittelbares Eingreifen nötig. Davon abgesehen aber schreibe sie R1234yf gar nicht vor. Das stimmt: Die Hersteller können Alternativen nutzen, nur R134a muss verschwinden.

Die Wagen anderer deutscher Hersteller fahren nach Auskunft des Verbands der Automobilindustrie zum Teil schon mit R1234yf, sonst noch mit R134a. Sie dürfen das alte Mittel nach EU-Recht noch eine Weile nutzen. Nur bei Daimler gibt es Streit, weil laut Brüssel die Übergangsfrist abgelaufen ist. Die Bundesregierung steht hingegen laut Diplomatenangaben weiter auf dem Standpunkt, mit der erweiterten Typgenehmigung dürften auch die Mercedes noch mit dem alten Mittel fahren. Zugleich arbeitet der Konzern nach eigenen Angaben „mit Hochdruck“ an einer Alternative, nämlich dem Kühlmittel Kohlendioxid (CO2).