München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Eltern volljähriger verheirateter Kinder einen unverhofften Geldsegen beschert: Sie haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Nachkommen mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind. Dies gilt, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in Ausbildung befinden (Az. III R 22/13). Der Finanzhof änderte damit seine langjährige Rechtsprechung. Bislang hatten Eltern nur Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Kinder – etwa in Studentenehen – weniger als 8004 Euro im Jahr verdiente und die Einkünfte des Ehepartners nicht für den Unterhalt des Kindes reichten. Laut Urteil können Eltern nun rückwirkend seit Januar 2012 das Kindergeld von monatlich 184 Euro auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind mit einem Gutverdiener verheiratet ist.