Nach einer Insolvenz würden sie vom Grundversorger beliefert. Vorauskassemodell gibt es nicht

Hamburg. Die Lage bei dem von Insolvenz bedrohten Windkraftunternehmen Prokon spitzt sich zu. 16 Prozent des Genussrechtskapitals, mit dem sich die Firma fast ausschließlich finanziert, wurden von den Anlegern bis Freitag gekündigt. Jetzt fragen sich auch die 56.000 Prokon-Stromkunden, ob ihre Versorgung bei einer Pleite in Gefahr ist. Denn nach eigener Darstellung hält Prokon nur maximal einen Abzug des Kapitals von fünf Prozent für verkraftbar. Doch die Verbraucherschützer geben Entwarnung: „Niemand wird im Dunkeln stehen, die Probleme werden sich auch nicht so zuspitzen wie beim Billigstromanbieter Teldafax“, sagt Julia Buchweitz von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bei einem Ausfall von Prokon wird der örtliche Grundversorger die Strombelieferung ohne Unterbrechung zum Grundversorgertarif übernehmen. Bei der Pleite von Teldafax 2011 hatten Hunderttausende Kunden viel Geld verloren, weil sie Vorkasse geleistet hatten. Diese Gefahr besteht bei Prokon nicht, weil es keine Bezahlung im Voraus gibt. Das Unternehmen gibt allerdings eine Preisgarantie bis Ende 2015 und für Anleger einen zusätzlichen Rabatt auf den Strompreis. Damit wäre es bei einer Insolvenz vorbei. „Die Kunden können sich allerdings schnell einen günstigen Versorger suchen, weil es für die Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist gibt“, sagt Buchweitz. Unterdessen hat sich Prokon bei seinen Anlegern entschuldigt. Mit einem Schreiben an sie zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sollte niemand angegriffen oder bedroht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft dem Unternehmen vor, die Anleger unter Druck gesetzt zu haben.