Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg will fünf Versicherungsunternehmen vor Gericht zu einem besseren Kundenschutz zwingen. Sie reichte Klage gegen die DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa ein, weil diese die seit 2012 geltende Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu den Klauseln für Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei vorzeitiger Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen nicht umsetzten.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 in einem von der Hamburger Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren festgestellt, dass bestimmte Vertragsklauseln, die sich bei vorzeitiger Kündigung finanziell nachteilig für die Kunden auswirken, nicht zulässig sind. Dabei geht es um die Berechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem Stornoabzug. In der Folge dürfen die Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale finanziell nicht mehr so stark benachteiligt werden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben sich die nun verklagten fünf Versicherungen bislang geweigert, Unterlassungserklärung hinsichtlich der verwendeten Vertragsklauseln abzugeben. „Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen.“ Daher seien nun Prozesse vor den jeweils zuständigen Landgerichten angestrengt worden. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale erklärte, sie vermute, dass es den Firmen darum gehe, Zeit zu gewinnen und den Verbrauchern das ihnen zustehende Geld möglichst lange vorzuenthalten.