Flugentfernung | Verspätung am Ziel | Anspruch pro Person | Ansprüche bei Annullierung | Ansprüche bei Herabstufung 2) | Schadenersatz für weitere Schäden |
bis 1500 km | mehr als 3 Stunden | 250 Euro | Sie richten sich danach,wie lange vor Flugbeginn die Annullierung erfolgteund wie viele Stunden später das Zielerreicht oder ob gar keinErsatzflug angeboten wurde. | 30 % des Ticketpreises | Die Schadenersatzansprüche nachdem Montrealer Flugabkommen sind auf maximal 5203 Euro begrenzt. Höhere Ansprüche können lediglich bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit der Airline durchgesetzt werden. Die Pauschalentschädigungen können hiervon abgezogen werden. |
innerhalb der EU ab 1500 kmsowie außerhalb der EUzwischen 1500 und 3500 km | mehr als 3 Stunden | 400 Euro | - | 50 % des Ticketpreises | - |
ab 3500 km | mehr als 3 Stunden | 600 Euro 1) | - | 75 % des Ticketpreises | - |
ab 3500 km | mehr als 4 Stunden | 600 Euro | - | - | - |
keine Vorgabe | mehr als 5 Stunden Wartezeit bis zum Abflug | Erstattung des Ticketpreises | - | - | - |
keine Vorgabe | mehr als 5 Stunden Wartezeit bis zum Abflug | Erstattung des Ticketpreises | - | - | - |
1) Fluggesellschaften können den Anspruch um 50 Prozent kürzen. 2) Zum Beispiel von der Business-Class in die Economy-Class. Quelle: HA/KSP