Berlin. Die genetisch veränderte Kartoffel Amflora darf trotz der Zulassung durch die EU-Kommission nicht angebaut werden. Das Gericht der Europäischen Union entschied am Freitag in Luxemburg, dass die EU-Kommission 2010 bei ihrer Entscheidung zwei Ausschüsse mit Experten aus EU-Mitgliedsstaaten übergangen habe. Die Richter gaben damit einer Klage Ungarns statt, das in der Kartoffel eine Gefahr für Menschen und Tiere sowie Umwelt sieht und die Zulassung angefochten hatte. Amflora ist vom Chemieriesen BASF entwickelt worden. Sie produziert besonders viel Stärke und soll auch als Futtermittel verwendet werden. Gegen das Urteil können innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel eingelegt werden (Az.: T-240/10).

Der Richterspruch bedeutet nicht unbedingt das Aus für die Kartoffel, deren Stärke für industrielle Prozesse verwendet werden soll. Die EU-Kommission könnte den Ausschüssen oder dem Ministerrat Vorschläge zur Zulassung der Amflora vorlegen und damit das Verfahren neu starten.

Ähnlich verhält es sich mit dem genveränderten Mais 1507 von Pioneer und Dow Agrosciences. Das EU-Gericht hatte die Genehmigung der EU-Kommission zum Anbau der Pflanze, die ein Gift gegen Insekten produziert und resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat ist, im September einkassiert. Grund war, dass die Kommission den EU-Rat an der Entscheidung nicht beteiligt hatte. Im November hat die Kommission nachgebessert und dem Rat einen Vorschlag zur Zulassung von Mais 1507 vorgelegt. Die Bundesregierung hält sich bislang bedeckt. Sie werde ihre Stellungnahme rechtzeitig vorlegen, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen. Auch im Amflora-Fall legt sich die Bundesregierung zunächst nicht fest. Das Urteil müsse zunächst geprüft werden, sagte ein Sprecher des Agrarministeriums. „Die Frage ist, ob das grundsätzlichen Charakter hat zum Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen.“