Einstweilige Verfügung: Mediziner setzt sich vor Hamburger Landgericht im Streit mit Internetportal durch

Hamburg. Der Streit um das Bewertungsportal Yelp geht in die nächste Runde. Seit der Umstellung der Hamburger Internetplattform Qype auf Yelp Ende Oktober herrscht unter vielen Geschäftsleuten Empörung. Der Grund: Eine spezielle Software auf Yelp.de filtert die Nutzerbeiträge auf dem Portal und schluckt dabei zahlreiche positive Bewertungen, sodass Unternehmen in der Gesamtwertung deutlich schlechter erscheinen als bisher.

Viele Inhaber befürchten negative Auswirkungen für ihre Geschäfte und ihren Ruf. Jetzt hat das Hamburger Landgericht der Klage eines betroffenen Mediziners recht gegeben. Die Richter entschieden in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass es nicht zulässig ist, eine Gesamtbewertung im Internet anzuzeigen, wenn ohne Grund einzelne Bewertungen herausgefiltert werden. Dadurch würden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt, sagte Ruth Hütteroth von der Justizpressestelle dem Abendblatt.

Verantwortlich für den Bewertungsschwund ist eine spezielle Software, die Nutzerbeiträge automatisch als vertrauenswürdig oder nicht vertrauenswürdig einstuft in zwei Rubriken sortiert: zum einen die „empfohlenen Beiträge“, die deutlich sichtbar angezeigt werden und darüber entscheiden, wie viele Sterne ein Unternehmen in der Gesamtwertung bekommt, und zum anderen „nicht empfohlene Beiträge“, die der Nutzer nur über einen unscheinbaren Link erreicht und die für das Sterne-Ranking keine Rolle spielen.

Das Sterne-Ranking ist nach Ansicht vieler Geschäftsleute aber besonders relevant, denn je mehr Sterne ein Unternehmen hat, desto größer ist das Vertrauen der Kunden in ein Unternehmen.

Yelp setze die von Experten entwickelte Software ein, um gefälschte oder irreführende Bewertungen aufzuspüren, erklärt Yelp-Sprecherin Hanna Schiller. Immer wieder komme es vor, dass Unternehmen versuchen, ihre Bewertungen mit unlauteren Mitteln zu verbessern. Doch die Software filtert offenbar auch seriöse Bewertungen heraus und verschiebt sie in die Kategorie „nicht empfohlene Beiträge“.

Rechtsanwalt Jens Ferner, der sich seit Wochen mit dem Thema beschäftigt, sieht sich durch die Entscheidung des Hamburger Landgerichts in seiner Auffassung bestätigt. „Der Beschluss zeigt, dass Unternehmen rechtlich nicht schutzlos sind.“ Spannend bleibe, ob der Beschluss durchgesetzt werden könne, da die Europazentrale von Yelp in Irland sitze.