Schienenkartell: ThyssenKrupp zahlt Millionenentschädigung

Brüssel. Nach langem Streit bringt die EU-Kommission Deutschland wegen der Konzernstruktur der Deutschen Bahn vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr fließen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mithilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.

Die EU-Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme. Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben. Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen.

Der Staatskonzern und ThyssenKrupp gaben unterdessen bekannt, dass der Stahlkonzern der Bahn für jahrelang überteuert verkaufte Schienen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlt. Die Essener hätten sich verpflichtet, der Bahn „einen angemessenen Ausgleich zu zahlen“, hieß es. Laut informierten Kreisen sollen mehr als 150 Millionen Euro fließen.

Das Bundeskartellamt hatte 2011 ein Schienenkartell aufgedeckt, das jahrelang Schienen und Weichen zu überhöhten Preisen verkaufte. Dies ging zulasten der Deutschen Bahn, anderer Bahnunternehmen, von Verkehrsverbünden und Baufirmen. Die Kartellbehörde verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt mehr als 230 Millionen Euro gegen zahlreiche beteiligte Stahlfirmen. Offen geblieben waren zuletzt allerdings noch die Schadenersatzansprüche der Kunden. Mit dem nun von Bahn und ThyssenKrupp getroffenen Vergleich „wurde auch für den Steuerzahler ein sehr gutes Ergebnis erzielt“, sagte Bahnrechtsvorstand Gerd Becht. „Niemand kann ein Interesse an jahrelangen und teuren Gerichtsprozessen haben.“