Osnabrück/Papenburg. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nach dem tödlichen Feuer in einer Unterkunft für Werkvertragsarbeiter in Papenburg eingestellt. „Letztlich lässt sich nicht genau aufklären, warum der Brand ausgebrochen ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer, der Nachrichtenagentur dpa. Fest stehe, dass das Feuer in einer Sauna ausgebrochen war. Ein technischer Defekt sei laut Gutachter auszuschließen. Höchstwahrscheinlich sei der Saunaofen eingeschaltet gewesen, und darauf hätten leicht brennbare Sachen gelegen.

Bei der Befragung der Hausbewohner hätten sich keine Hinweise auf die Brandursache ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Retemeyer: „Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Saunaraum zweckentfremdet wurde, etwa als Trocknungsraum.“ Es sei auch nicht mehr festzustellen gewesen, wer den Raum als Letzter betreten habe.

Bei dem Brand Mitte Juli waren zwei rumänische Männer an Rauchvergiftung gestorben. Sie waren als Werkvertragsarbeiter als Schweißer auf der Meyer-Werft beschäftigt, die für ihre Kreuzfahrtschiffe wie die „Norwegian Getaway“ oder die Aida-Serie bekannt ist. Der Vorfall hatte eine bundesweite Diskussion über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von osteuropäischen Werkvertragsarbeitern ausgelöst. Die Werft hatte mit einer Sozialcharta und mit einem Tarifvertrag für Werkvertragsarbeiter reagiert. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Arbeitsbedingungen dieser Gruppe auf der Werft untersuchen und am 26.November Ergebnisse vorstellen soll.

Aufgrund von Vorwürfen in den Medien, es hätten „sklavereiähnliche Zustände“ bei den Werkvertragsarbeitern geherrscht, hatte die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Verdachts des Menschenhandels aufgenommen. Diese seien noch nicht abgeschlossen. Es müssten noch Antworten aus Rumänien übersetzt werden, sagte Retemeyer: „Wir haben mit vielen Leuten gesprochen. Es ist keiner dabei, der sich irgendwie ausgebeutet fühlt.“

In der vergangenen Woche hatte das Emder Gewerbeaufsichtsamt zudem Verstöße gegen die Arbeitszeitrichtlinien bei Meyer festgestellt. Die gesetzliche Ruhezeitenvorgabe von mindesten elf Stunden sei zum Teil deutlich unterschritten worden, hieß es. Die Werft kündigte an, den Hinweisen nachzugehen.