Frankfurt. Deutsche Unternehmen können sich künftig deutlich einfacher von der Börse zurückziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte am Dienstag überraschend seine seit mehr als zehn Jahren geltende Rechtsprechung, wonach Kleinaktionären beim Abschied von der Börse in jedem Fall eine Abfindung zusteht. Die Börsennotiz sei für den Aktionär kein Wert an sich und beeinträchtige vor allem sein Eigentumsrecht nicht, beschloss der Zweite Zivilsenat in Karlsruhe (Az.: II ZB 26/12).