München. Wer Erotikzimmer in einem Bordell an Prostituierte vermietet, muss dafür den vollen Steuersatz zahlen. Ein Puff sei kein Hotel, für das ein ermäßigter Steuersatz gelte, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: V R 18/129).
(AFP)
München. Wer Erotikzimmer in einem Bordell an Prostituierte vermietet, muss dafür den vollen Steuersatz zahlen. Ein Puff sei kein Hotel, für das ein ermäßigter Steuersatz gelte, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: V R 18/129).
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