Neue EU-Verordnung: Flugkapitäne dürfen nachts nur noch elf Stunden am Steuer sitzen

Straßburg. Piloten in der Europäischen Union sollen künftig nachts nicht länger als elf Stunden fliegen dürfen – 45 Minuten weniger als bisher erlaubt. Einer entsprechenden Verordnung stimmte das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg zu. Pilotengewerkschaften halten die Verkürzung jedoch für unzureichend.

Als Nachtflugzeiten soll der Neuregelung zufolge künftig die Zeitspanne zwischen 17 Uhr und fünf Uhr morgens gelten. Heute ist dies für die Zeitspanne von 19 Uhr bis vier Uhr morgens der Fall. Gleichzeitig soll die erlaubte gesamte Flugzeit von derzeit 1300 auf 1000 Stunden pro Jahr verkürzt werden. Die Dauer des Bereitschaftsdienstes wird auf 16 Stunden begrenzt.

Das Europaparlament konnte dem Vorschlag in diesem Fall nur zustimmen oder ihn ablehnen. Es hatte keine Möglichkeiten, die Vorlage nachzubessern. Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass die gegenwärtige Regelung bis auf Weiteres bestehen bleibt.

Dank der Zustimmung des Parlaments werde es nun „endlich Verbesserungen bei der Sicherheit“ geben, betonten die CDU-Abgeordneten Werner Kuhn und Dieter-Lebrecht Koch. Dies gelte nicht zuletzt für die maximal erlaubte Flugzeit von 1000 Flugstunden pro Jahr. Diese Stunden müssten auf zwölf Monate verteilt werden. Die derzeitige Regelung sehe vor, dass Piloten maximal 1300 Stunden pro Kalenderjahr fliegen dürfen. Im Extremfall könne ein Pilot heute von Juli bis Dezember seine 1300 Flugstunden „abreißen“ und dann bis zum nächsten Sommer Urlaub machen. Solchen Praktiken werde nun ein Riegel vorgeschoben.

Die Grünen und Vertreter der Linken stimmten gegen die Verordnung. Sie bringe zwar einige Verbesserungen, räumte der SPD-Politiker Knut Fleckenstein ein. Von Wissenschaftlern empfohlene Höchstwerte für Flug- und Bereitschaftszeiten würden aber weiter missachtet. Fleckenstein verwies auf fünf Gutachten, die im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für die Kommission erstellt wurden. Darin werden Nachtflugzeiten von mehr als zehn Stunden als Gefahr für die Flugsicherheit bezeichnet. Auch Pilotengewerkschaften wie in Deutschland die Vereinigung Cockpit hatten den Kommissionsvorschlag als unzureichend kritisiert. In den USA liege die Nachtflugzeit bei neun Stunden. Bei der Neuregelung handelt es sich um eine Verordnung. Sie muss von den EU-Staaten umgehend und ohne Abänderungen umgesetzt werden.