Hamburg. Noch Jahre nach dem Abschluss kann man aussteigen: Jeder dritte Kreditvertrag über eine Baufinanzierung ist nach einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg anfechtbar. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil der Verträge sind, sorgen dafür, dass der Kunde die Vereinbarung auch später ohne finanzielle Nachteile lösen kann. Das zahlt sich aus, wenn etwa beim Verkauf der Immobilie eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden soll. Die Verbraucherzentrale Hamburg wird mit Kreditverträgen überschüttet. „Innerhalb von drei Wochen hat sich die Zahl der uns zur Prüfung vorgelegten Fälle auf 3000 verdoppelt“, sagt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg.