BGH-Urteil: Versicherungen dürfen Hälfte der Beiträge behalten

Frankfurt. Die frühe Kündigung von Lebensversicherungen bleibt für die Kunden ein Verlustgeschäft. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass der Versicherer in diesem Fall bis zur Hälfte der eingezahlten Sparbeiträge plus Zinsen behalten darf. Provisionen und andere Kosten fallen in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss besonders ins Gewicht. Im schlimmsten Fall bleibt der Anleger damit auf einem Verlust von 50 Prozent sitzen.

Das Urteil betrifft Lebensversicherungen, die zwischen Ende 2001 und 2007 abgeschlossen wurden und später gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH schloss sich damit einem BGH-Urteil an, das die gleiche Regelung schon für Verträge aus den Jahren bis 2001 festgelegt hatte.

Seit 2008 gilt das Versicherungsvertragsgesetz, das für die Kündigung von Verträgen ein anderes Verfahren vorschreibt. Wenn Lebens- oder Renten-Policen seither vorzeitig gekündigt werden, dürfen dem Kunden zwar Stornokosten in Rechnung gestellt werden, um andere nicht zu benachteiligen, die dem Versicherer die Treue halten. Doch gibt es einen gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert, der sicherstellt, dass die Kündigenden ihre Beiträge nicht ganz verlieren. Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt: Wer nach einem Jahr die Beitragszahlung stoppt, muss nachträglich nur ein Fünftel der Abschlusskosten — wie Provisionen für die Vertreter — tragen.

Die Kündigung von Lebens- oder Rentenversicherungen ist ein Massenphänomen. Nur die wenigsten Kunden halten die Verträge bis zum Ende durch, Verbraucherschützer gehen von 80 Prozent vorzeitigen Kündigungen aus. Viele nehmen Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder den Kauf eines Hauses zum Anlass, den Vertrag abzubrechen. Doch dabei drohen massive Einbußen, weil die Vertreter bis zu fünf Prozent der Beitragssumme vorab als Provision abzweigen.

Im Schnitt werden laut Verbraucherschützern rund 20 Prozent der Beiträge für Abschlusskosten und für die finanzielle Absicherung der Angehörigen bei einem frühen Tod verwendet. Nach einer Faustregel dauert es mindestens zehn Jahre, bis die Zinsen dies ausgeglichen haben.