Hamburg. Kunden der Hamburger Partnervermittlung Elite Partner werden nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg mit unangemessen hohen Gebühren abkassiert. Davon gehen die Verbraucherschützer aus und haben deshalb gegen das Unternehmen eine sogenannte Verbandsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. „Wir sind der Auffassung, dass die Kunden, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, unangemessen benachteiligt werden“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden. Das Unternehmen bietet Mitgliedschaften für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate an.

„Dutzende Kunden haben sich bei uns beschwert, weil sie für den Widerruf eine Strafzahlung in Rechnung gestellt bekommen“, sagt Rehberg. So sollen je gelesener Nachricht 35 Euro verlangt werden oder 59 Euro für ein Persönlichkeitsprofil. Die Höhe der geforderten Zahlungen entbehrt nach Auffassung der Verbraucherschützer jeder rechtlichen Grundlage. „Es werden meist 75 Prozent des Betrages gefordert, der für die reguläre Laufzeit fällig geworden wäre“, sagt Rehberg. Das Unternehmen hält die Praxis dagegen für rechtsmäßig.