Hamburg. Der Senat der Hansestadt und der Bund wollen mit einer Ergänzung ihrer Planunterlagen weitere gerichtliche Verzögerungen der Elbvertiefung verhindern. Dazu haben die Behörden ein neues Gutachten erstellen lassen, das die Auswirkungen des Baggerprojekts auf die Wasserqualität bewertet. Auslöser ist ein Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts, das über die Klagen der Umweltverbände und weiterer Gegner der Fahrrinnenanpassung zu entscheiden hat. Darin teilen die Richter mit, dass sie wegen der Tragweite der Entscheidung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzuziehen wollen. Dieser soll überprüfen, ob die Elbvertiefung gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserqualität nach europäischem Recht verstößt.

Bund und Hamburg befürchten massive Verzögerungen bei der Elbvertiefung und wollen verhindern, dass der EuGH eingeschaltet wird. Das Gutachten hat deshalb nach den strengsten juristischen Kriterien die Auswirkungen der Elbvertiefung geprüft. Ergebnis: Die Wasserqualität verschlechtert sich, aber gering. Deshalb beantragen die Behörden wegen des erheblichen öffentlichen Interesses an dem Projekt eine Ausnahmegenehmigung. Der EuGH würde nicht mehr gebraucht, so die Hoffnung. „Damit gibt es eine gute Grundlage, die ein Vorlageverfahren entbehrlich macht“, sagt der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen beim Bund, Hans-Heinrich Witte.