Frankreich muss Mercedes-Modelle mit umstrittenem Kühlmittel zulassen. Autobauer erleichtert

Paris/Stuttgart. Der Zulassungsstopp für mehrere Mercedes-Modelle in Frankreich wegen eines umstrittenen Kältemittels in den Klimaanlagen ist vorerst aufgehoben: Das oberste Verwaltungsgericht des Landes verpflichtete die französische Regierung am Dienstag per einstweiliger Verfügung dazu, die Fahrzeuge binnen zwei Tagen wieder zuzulassen. Das Gericht sah anders als die Regierung in Paris keine schweren Umweltgefahren durch das von dem deutschen Autokonzern verwendete Kältemittel.

Daimler war vor den Staatsrat gezogen, um per einstweiliger Verfügung den seit Mitte Juni geltenden Zulassungsstopp der sozialistischen Regierung aufheben zu lassen. Nach seiner einstweiligen Verfügung muss der Staatsrat nun noch in der Hauptsache entscheiden. Die Frankreich-Niederlassung des Autobauers erklärte aber umgehend: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Staatsrates, der unser gutes Recht anerkennt.“

Der Streit dreht sich um das neue Kühlmittel R1234yf. Dieses ist in der EU für Neuwagen seit Januar eigentlich vorgeschrieben, für zahlreiche Autos gelten aber noch Übergangsfristen. Dort kann weiterhin das Kältemittel R134a eingesetzt werden, das deutlich klimaschädlicher als das neue Mittel ist. Daimler weigert sich, R1234yf einzusetzen, da es nach Angaben des Autobauers bei schweren Unfällen zu Bränden führen könnte. Der Staatsrat entschied nun, dass die Mercedes-Modelle mit dem alten Mittel die Umwelt nicht „schwer schädigen“.

Mercedes-Modelle A, B, CLA und SL traf der Zulassungsstopp in Frankreich

Mitte Juni hatte Frankreich wegen der Verwendung des Kühlmittels einen Zulassungsstopp für Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle A, B, CLA und SL erlassen. Im Juli hatte das Verwaltungsgericht von Versailles bei Paris den Zulassungsstopp bereits einmal aufgehoben.

Das Umweltministerium hielt aber an dem Zulassungstopp fest und aktivierte eine in einer EU-Richtlinie vorgesehene Schutzklausel. Die Richtlinie aus dem Jahr 2007 sieht vor, dass die Zulassung von Fahrzeugen untersagt werden kann, wenn diese „ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden“.

Daimler zog daraufhin Anfang August vor den Staatsrat. Der Konzern argumentierte, die in der Schutzklausel festgehaltenen Bedingungen seien „offensichtlich nicht gegeben“, der Zulassungsstopp daher „rechtlich nicht haltbar“. In Europa seien „mehr als 95 Prozent aller Bestands- und Neufahrzeuge mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R134a ausgerüstet“. Durch die Weigerung der französischen Behörden, die Mercedes-Modelle zuzulassen, verschärfe sich die „Wettbewerbsverzerrung“ am französischen Markt.

Unterstützt wird der Konzern in dem Streit von der Bundesregierung. Wegen der Zulassung der Modelle in Deutschland droht Berlin im Extremfall ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Eine Vorstufe hat die EU-Kommission bereits eingeleitet, Berlin muss bis Ende August Stellung nehmen. Kürzlich hatte auch Toyota bekannt gegeben, wegen möglicher Brandgefahr vorerst auf das neue Kühlmittel verzichten zu wollen.