Bonn. Wegen der Flut an Verbraucher-Beschwerden zum Telefonanbieter-Wechsel weitet die Bundesnetzagentur ihre Untersuchungen aus. Die Behörde prüft in drei laufenden Bußgeldverfahren nun nicht mehr nur, ob die neuen, sondern auch ob die bisherigen Anbieter ihre Pflichten gegenüber Kunden verletzt haben, wie die Behörde am Freitag in Bonn erklärte. Die aktuellen Beschwerdezahlen zeigten, dass die gesamte Branche noch „erhöhte Anstrengungen“ unternehmen müsse, um eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen, so Netzagentur-Präsident Jochen Homann.

Seit Mai 2012 haben Telefonkunden deutlich mehr Rechte: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Nummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Die Netzagentur hatte kürzlich bekannt gegeben, dass es bei Anbieterwechseln trotz der verbesserten Rechte in Tausenden Fällen zu Beschwerden kommt.