Hamburg. Nach einem Urheberrecht-Verstoß im Internet sollen Privatbürger deutlich geringere Anwaltskosten bezahlen als bislang üblich. Angemessen seien im Normalfall rund 150 Euro, befand das Amtsgericht Hamburg in einem am Montag von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichten Beschluss (Az: 31a C 109/13).

Wer geschützte Fotos, Filme oder auch Texte aus dem Internet herunterlädt, muss neben einer Gebühr für den Urheberrecht-Verstoß oft auch hohe Anwaltskosten bezahlen. Rechnungen weit über 1000 Euro seien keine Seltenheit, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hat diese Kosten nun auf rund 150 Euro begrenzt. Betroffene müssten nur die „erforderlichen Aufwendungen“ bezahlen, so das Gericht zur Begründung. Dabei bezieht sich das Amtsgericht auf am 28. Juni beschlossene Änderungen des Urheberrechts. Diese seien zwar noch nicht in Kraft, die Wertung des Gesetzgebers, was als angemessen und erforderlich gilt, könnten Gerichte aber schon jetzt übernehmen. Der Bundestag hatte beschlossen, Verbraucher besser vor Abzocke im Internet zu schützen. Dazu gehört, dass bei einer ersten Abmahnung – etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen – ein Gebühren-Höchstbetrag von 155,30 Euro gelten soll.

„Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt“, so Verbraucherschützerin Anneke Voß. In der Vergangenheit seien selbst Minderjährigen und arglosen Internetnutzern Forderungen von bis zu 3000 Euro zugesandt worden.