Hamburg/Dortmund. Die Angestellten von 91 Burger-King-Restaurants in Deutschland kommen nach der Übernahme durch die Stader Yi-Ko Holding nicht zur Ruhe. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat das Unternehmen allein in den vergangenen zwei Monaten 14 Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte eingeleitet, um deren Arbeit insgesamt zu torpedieren.

Am Freitag musste sich der Betriebsratsvorsitzende einer Dortmunder Filiale vor dem dortigen Arbeitsgericht gegen seine Kündigung wehren. Das Unternehmen wirft dem Mann vor, eine Krankheit vorgetäuscht und sich unrechtmäßig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgt zu haben. Als „Beweis“ für diesen Vorgang führt die Burger King GmbH die Erfahrung eines Vorgesetzten des Mannes an, der sich zu Testzwecken bei demselben Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgte und diese auch bekam, obwohl er nicht krank war. Das Verfahren wurde zunächst auf den 9. Oktober vertagt.

„Dieses Vorgehen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, Michaela Rosenberger. „Ganz offensichtlich soll hier ein Betriebsratsmitglied mürbe gemacht werden, um einen betriebsratslosen Raum zu schaffen.“ Ähnliche Verfahren mit vorgeschobenen Kündigungsgründen seien zurzeit in München, Augsburg, Speyer, Bochum, Essen, Frankfurt, Köln und Dortmund anhängig.

Die Burger King GmbH lässt sich vor Gericht unter anderem von dem Rechtsanwalt Helmut Naujoks vertreten, der eine Kanzlei an der Hamburger Elbchaussee besitzt. Dieser rühmt sich auf seiner Internetseite für sein hartes Vorgehen gegenüber Arbeitnehmern. Unter anderem hat er das Buch „Kündigung von Unkündbaren“ herausgegeben.“