Wirtschaftssenator schließt Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr aus

Hamburg. Nach dem Scheitern der Weservertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sieht sich Hamburg gezwungen, seine Gerichtsunterlagen zur Elbvertiefung nachzubessern. Wie das Hamburger Abendblatt erfuhr, sind die Planungsbehörden der Hansestadt und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Kiel derzeit dabei, ihre Erwiderung der Klage der Umweltverbände sowie ihre Strategie für die mündliche Verhandlung vor dem Gericht Ende des Jahres zu überarbeiten. Grund sind die Äußerungen der Richter bei der Verhandlung über die Weservertiefung vor wenigen Wochen, die neue Hinweise auf die Haltung des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmten Umweltfragen gegeben haben.

Wie berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren über die Vertiefung von Unter- und Außenweser Mitte Juli ausgesetzt. Grund waren Verfahrensmängel im Planfeststellungsbeschluss, gegen den der Umweltverband BUND geklagt hatte. Vor allem aber leiteten die Bundesrichter grundsätzliche Fragen zur Vertiefung des Flusses an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Die Luxemburger Richter sollen beantworten, ob die Weservertiefung überhaupt mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union vereinbar ist, oder ob das Projekt den ökologischen Zustand des Flusses verschlechtert. Bremerhaven ist nach Hamburg der zweitgrößte deutsche Seehafen.

Bisher haben die Planer der Elbvertiefung öffentlich immer behauptet, dass es keine Parallelen zwischen diesem Verfahren und der Elbvertiefung gibt. Damit wollten sie verhindern, dass über erneute Verzögerungen des Projekts spekuliert wird. Doch intern wird inzwischen selbst damit gerechnet, dass durch die Anrufung des EuGH weitere Zeit bis zu einem endgültigen Urteil vergehen könnte. Denn die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie werden bei der Erörterung des Elbeverfahrens genauso wichtig sein.

Deutlich wurde dieses bei Äußerungen von Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) vor Managern der Hafenwirtschaft im Hafen-Club. Dort sagte der Senator, dass die Auslegung des Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie nicht eindeutig sei. Erstmals deutete er an, dass eine höhere Instanz eingeschaltet werden kann: „Das Bundesverwaltungsgericht ist verunsichert“, sagte Horch. Er könne nicht ausschließen, „dass es sich durch den Europäischen Gerichtshof absichern will.“ Erneut betonte er, dass die Elbvertiefung unverzichtbar sei, und Hamburg alles getan habe, um das Verfahren so gut wie möglich vorzubereiten. Dennoch scheint sich die Warnung von Experten, dass sich die Elbvertiefung weiter verzögern könnte, zu bewahrheiten. Der Verwaltungsrechtsexperte Ulrich Karpen rechnet erst 2015 mit einer Entscheidung.