Düsseldorf/Hamburg. Viele Gaskunden in Deutschland können auf Rückzahlungen von mehr als 100 Euro hoffen – auch in Hamburg. Der Energiekonzern RWE hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Prozess verloren, in dem Kunden Gaspreiserhöhungen angefochten hatten. Preisänderungsklauseln ohne nähere Begründung in Sonderverträgen seien nicht transparent genug und damit unwirksam, entschied der BGH.

Das Urteil gilt nicht nur für den Essener Konzern. Die Hamburger Verbraucherzentrale geht davon aus, dass nun auch alle Hamburger Gaskunden mit Sonderverträgen einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen können, sagte der Geschäftsführer Günter Hörmann. In Hamburg haben geschätzt etwa 270.000 Kunden Sonderverträge bei rund 50 verschiedenen Gasanbietern. Bundesweit haben mehr als 70 Prozent der fast 13,5 Millionen Gaskunden Sonderverträge.

Der BGH setzte mit seinem Urteil eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Dieser hatte erklärt, es reiche nicht aus, den Verbraucher mit angemessener Frist über Preiserhöhungen zu informieren. Dem Kunden müsse bei Vertragsabschluss klar sein, nach welchen Kriterien sich die Preise ändern könnten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte für 25 RWE-Kunden gegen Preiserhöhungen zwischen 2003 und 2005 geklagt. Ein RWE-Sprecher erklärte, die eingeklagte Summe von insgesamt gut 16.000 Euro werde den Kunden erstattet. „Wer Verträge mit gleich lautenden Klauseln abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen“, so die Verbraucherschützer. Ähnliche Klauseln gebe es auch bei Verträgen von E.on Hanse oder Vattenfall, so Hörmann.

Allerdings müssen die betroffenen Kunden selbst aktiv werden – und binnen drei Jahren Widerspruch gegen die Jahresrechnungen einlegen und Erstattung verlangen. „Die Differenz kann drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden“, so Hörmann. Der Verbraucherschützer geht davon aus, dass die Energiekonzerne die Kunden nicht freiwillig entschädigen werden. Betroffene sollten sich deshalb Rat bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt holen. Die Verbraucherzentrale will zudem Formbriefe verfassen. Nach einer Berechnung des Verbraucherportals Verivox.de sind die Gaspreise für Sondervertragskunden mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden in den vergangenen drei Jahren um insgesamt elf Prozent gestiegen. Dies entspreche einer Summe von 138 Euro.