Bad Neustadt. Der Kampf der Großaktionäre beim fränkischen Klinikbetreiber Rhön-Klinikum nimmt eine überraschende Wende. Das Bundeskartellamt hat dem Hamburger Klinikbetreiber Asklepios die Aufstockung seines Aktienanteils an Rhön-Klinikum auf 10,1 Prozent untersagt. Dieser Wert ist in der Satzung des Unternehmens als Sperrminorität festgelegt. Das Kartellamt hatte Asklepios im März zunächst noch unter Auflagen - dem Verkauf einer Herzklinik in Goslar - erlaubt, den Anteil aufzustocken. Damit hätte Asklepios eine Übernahme von Rhön durch einen anderen Wettbewerber dauerhaft blockieren können.