Die Zeiten, in denen es die Regel war, dass Menschen einen Arbeitsvertrag unterschrieben, danach 40 Jahre im gleichen Betrieb angestellt waren und im Anschluss mit einer üppigen Betriebsrente in den Ruhestand gingen, sind lange vorbei. Die Wirtschaftswelt ist im Zuge der Globalisierung enger zusammengerückt, in immer mehr Betrieben ist zugleich aus einem engen Miteinander ein anonymes Nebeneinander geworden. Preiswerte Leiharbeiter, Werkverträge und zeitlich befristete Anstellungen gehören längst zum Alltag in deutschen Betrieben. Kollegialität und Solidarität bleiben dabei nicht selten auf der Strecke. Was zählt, ist die Effizienz.

Nun kann man Firmen nicht vorwerfen, dass sie auf preiswerte und flexible Beschäftigte zurückgreifen, solange sie nicht gegen Arbeits- und Tarifrecht verstoßen. Nichts anderes hat die Meyer Werft in Papenburg getan, als sie mit einem Subunternehmen Verträge über Arbeitsleistungen abschloss, die von osteuropäischen Beschäftigten ausgeführt wurden. Dass nun zwei dieser Männer bei einem Brand in ihrer Unterkunft ums Leben kamen, von unzumutbaren Wohnbedingungen die Rede ist, sogar der Vorwurf der Sklaverei im Raum steht – aus juristischer Sicht muss sich die Meyer Werft hier keine Vorwürfe gefallen lassen. Schließlich hat sie sich diese Beschäftigten nur ausgeliehen.

Allerdings stimmt es schon nachdenklich, dass selbst ein traditionsreiches Familienunternehmen, das Luxus-Kreuzfahrtschiffe made in Germany baut, solche Arbeitsverträge überhaupt abschließen muss, um am Markt bestehen zu können.