Berlin. Als Folge einer Klage von Verbraucherschützern könnte den deutschen Fluggesellschaften der Geldfluss abgedreht werden. Schlimmstenfalls droht einigen Airlines sogar der Bankrott, befürchten Luftfahrtexperten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat fünf Fluglinien verklagt, weil sie die Zahlung des vollen Flugpreises unmittelbar bei der Buchung und damit oft monatelang im Voraus verlangen. Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, weil Verbraucher ansonsten übervorteilt würden, hieß es. Abgemahnt wurden Air Berlin, Condor, TUIfly, Lufthansa und Germania, weil sie nach einer Buchung oft Monate früher die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Dies verstoße klar gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“, hieß es.

Bei den Airlines ist bislang keine Klage eingegangen. Aber in der Branche und beim Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL klingeln alle Alarmglocken. Sollte sich die Verbraucherzentrale vor Gericht durchsetzen, könnte dies sogar zum Bankrott einiger Unternehmen führen. Der Grund: Die Firmen finanzieren einen großen Teil ihrer laufenden Ausgaben durch das Geld, dass sie durch Vorausbuchungen einnehmen.

Laut dem Chef der Luftfahrt-Unternehmensberatung Prologis, Gerd Pontius, ist die Liquiditätssituation bei fast allen Airlines im In- und Ausland derzeit derart angespannt, „dass für den Fall eines zukünftigen Verbotes von langfristigen Vorauszahlungen auf gebuchte Tickets spätestens im darauffolgenden Frühjahr bei einer nicht geringen Anzahl vonCarriern die Existenz bedroht ist“. Problematisch werde es vor allem bei einem deutschen Alleingang, sagt Pontius: „Unabhängig von der Frage, ob der Vorstoß aus Verbrauchersicht berechtigt ist, halte ich das Szenario für sehr bedrohlich.“

Der BDL weist zudem darauf hin, dass beim Verbot langer Vorauszahlungsfristen das Fliegen merklich teurer werden könnte. Frühbucherrabatte und günstige Preise fielen weg. Damit das System mit zuverlässigen Flugplänen für Passagiere und Fluggesellschaften weiter funktionieren könne, seien die Vorauszahlungen notwendig.