Politiker stimmen europaweiter Regelung für Autoprüfungen zu. Autoclubs und auch die Bundesregierung hatten die Pläne seit ihrem Bekanntwerden scharf kritisiert und als unverhältnismäßig bezeichnet.

Straßburg. Das Europaparlament beerdigt ein Vorhaben der Europäischen Kommission, wonach betagtere Autos künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung sollten. Die Pläne seien eine „unnötige Schikane für den Autofahrer“, sagte am Dienstag der zuständige Berichterstatter des Verkehrsausschusses, der deutsche CDU-Abgeordnete Werner Kuhn.

Autoclubs und auch die Bundesregierung hatten die Pläne seit ihrem Bekanntwerden scharf kritisiert und als unverhältnismäßig bezeichnet, zumindest für Deutschland. Mit seinem Votum ebnete das Plenum in Straßburg nun den Weg zu einer erheblich weniger weit gehenden Regelung. Der Mindeststandard für alle EU-Länder sieht künftig vor: Spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre muss ein Wagen vorgeführt werden. Länder dürfen eigene, strengere Standards einführen, aber die Vorgaben nicht unterbieten. So ändert sich für deutsche Autofahrer nichts an der heutigen Rechtslage: Die erste Hauptuntersuchung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann alle zwei Jahre.

Der Vorschlag, den Verkehrskommissar Siim Kallas im vergangenen Jahr präsentierte, soll zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen führen, zu weniger Unfällen und Verkehrstoten – und zwar über die Garantie, dass Autos in Rumänien ebenso oft hinsichtlich ihrer Verkehrstauglichkeit begutachtet sind wie in Finnland. Hätte sich der Kommissar durchgesetzt, dann würde allerdings auch der Aufwand für Besitzer von Gebrauchten deutlich steigen: Bereits ab sechs Jahren nach der Erstzulassung oder ab 160.000 Kilometer, so schlug es Kallas vor, griffe die Pflicht zum jährlichen TÜV.

Der Verkehrsclub ADAC gibt an, dass mit 20 Millionen etwa die Hälfte aller deutschen Pkw unter diese Kriterien fallen. Bei einer durchschnittlichen Prüfgebühr von etwa 60 Euro hätten sich nach Berechnungen des ADAC Mehrkosten für Autofahrer von mehr als 630 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Die Prüfgesellschaften wie TÜV und Dekra hatten – kaum erstaunlich – für die Jahresregelung geworben. Nach der Abstimmung in Straßburg beginnen nun die offiziellen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat.