Hamburger Landesarbeitsgericht weist Antrag auf Wahlabbruch bei Deutschlands größter Kette ab
Hamburg. Hamburger Mitarbeiterinnen von Deutschlands größter Friseurkette Klier haben einen wichtigen Sieg im Streit mit ihrem Arbeitgeber errungen. Das Landesarbeitsgericht der Hansestadt wies am Donnerstag einen Antrag des Unternehmens ab, mit dem die Geschäftsleitung die laufenden Betriebsratswahlen für die Region Hamburg/Schleswig-Holstein abbrechen lassen wollte.
„Damit steht der Wahl für die Mitarbeitervertretung nun nichts mehr im Wege“, sagte André Kretschmar von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, der die Friseurinnen bei ihrem Kampf um einen Betriebsrat unterstützt. Voraussichtlich in etwa acht Wochen könne das neue Gremium nun seine Arbeit aufnehmen.
Die Friseurinnen Katrin Rogge und Petra Böttcher sowie weitere Mitstreiterinnen wollen sich vor allem für bessere Rahmenbedingungen für die rund 130 Beschäftigten in der Region einsetzen. Dazu zählen unter anderem eine vernünftige Pausenregelung, Mitspracherechte bei Versetzungen und sanitäre Einrichtungen in den einzelnen Salons (das Abendblatt berichtete).
Im Gegensatz zu den Mitarbeiterinnen vertritt die Geschäftsleitung des Wolfsburger Unternehmens die Auffassung, dass ein Betriebsrat nicht für die gesamte Region, sondern lediglich für jede einzelne Filiale gewählt werden sollte. Dies aber würde nach Einschätzung der Beschäftigten die Wahlen erheblich erschweren und im Fall von Salons mit weniger als fünf Beschäftigten sogar unmöglich machen.
Das Landesarbeitsgericht machte deutlich, dass ein Abbruch einer Betriebsratswahl nur dann infrage kommt, wenn die angestrebte Wahl nichtig wäre. „Das ist sie ausnahmsweise, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen wird, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt“, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Frage, ob Betriebsräte in den einzelnen Filialen oder in der Region zu wählen seien, lasse sich aber nicht so einfach beantworten, dass hier Fehler zu der Nichtigkeit der Wahl führen würden, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Allerdings müssen sich die Beschäftigten darauf einstellen, dass die Rechtmäßigkeit des neuen Betriebsrats nach der Wahl noch einmal überprüft wird. Man werde das nicht korrekt zustande gekommene Gremium mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ anfechten, kündigte der Rechtsanwalt der Friseurkette an, Ulrich Zirnbauer. Ein Angebot des Gerichts, sich doch im „Sinne des Betriebsfriedens“ gütlich mit den Beschäftigten zu einigen, hatte der Anwalt schon während der Verhandlung zurückgewiesen.