Hamburg. Deutsche Reeder können sich künftig besser gegen Piratenangriffe auf See wehren. Am Freitag ist die neue Seeschiffbewachungsverordnung in Kraft getreten. Sie erlaubt den Reedern, ihre Schiffe unter deutscher Flagge mit zertifizierten, bewaffneten Sicherheitsdiensten zu besetzen, um die eigene Besatzung vor Übergriffen zu schützen. Private Bewachungsunternehmen aus dem In- und Ausland können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dafür eine Zulassung beantragen, teilte der Verband Deutscher Reeder (VDR) mit. Dazu sind eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen: Jeder Einsatz muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Bei den Mitarbeitern werden die persönliche Eignung sowie notfallmedizinische und rechtliche Kenntnisse vorausgesetzt. Der Einsatz von Schusswaffen ist nur zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt. Von Anfang Dezember an dürfen nur noch ausschließlich vom BAFA zugelassene Wachdienste auf den Schiffen unter deutscher Flagge eingesetzt werden.