Ministerium weist Vorwurf der Quersubventionierung zurück

Brüssel. Die Finanzierung der Deutschen Bahn (DB) gerät ins Visier der Justiz. Die EU-Kommission droht Deutschland wegen der Finanzstrukturen bei der Bahn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Bei der DB könnten staatliche Zuschüsse etwa für den öffentlichen Nahverkehr oder in die Infrastruktur in andere Bereiche fließen, kritisierte die Kommission. Das Bundesverkehrsministerium wies die Vorwürfe unterdessen zurück.

Es geht um die finanziellen Verhältnisse zwischen dem Mutterkonzern Deutsche Bahn und mehreren Tochtergesellschaften, die sich etwa um die Infrastruktur kümmern wie die DB Netz und die DB Energie oder auch die DB Regio für den Regionalverkehr. Alle diese Töchter müssen laut EU Gewinne an den Mutterkonzern abführen. Zugleich werden die Tochterfirmen aber zumindest zum Teil aus Steuermitteln finanziert, weil die Bahn zum Beispiel für das Schienennetz Geld vom Staat erhält.

Dass der Staat die Infrastruktur oder den öffentlichen Nahverkehr bezuschusst, ist an sich in Ordnung. Bei der Bahn aber kann das Geld über die Holding, so der Vorwurf, in andere Bereiche wandern und damit „auch zur Quersubventionierung kommerzieller Schienenverkehrsdienste“ dienen. Auf diese Weise könnte die Bahn ihre Position auf den Feldern, wo sie im Wettbewerb mit anderen Firmen steht, wie beim Personenfernverkehr, durch Subventionen auf unfaire Weise stärken.

Offenbar macht sich Verkehrskommissar Siim Kallas insbesondere Sorgen, dass die DB in anderen EU-Ländern Bahnunternehmen übervorteilen könnte. „Die Kommission begrüßt es, wenn europäische Eisenbahnunternehmen Verkehrsdienste in anderen Mitgliedsstaaten anbieten. Jedoch muss dies erkennbar ohne die Verwendung von Geldern geschehen, die von den Mitgliedsstaaten für Investitionen in die Bahninfrastruktur bereitgestellt werden“, erklärte er. Die Kommission fordert, dass die Möglichkeit der Quersubventionierung in der Finanzstruktur des Konzerns verbaut wird. Zudem verlangt sie, ebenfalls unter Hinweis auf das EU-Recht, die Rechnungsführung von Infrastruktur- und Verkehrsbereich klar zu trennen.

Das Bundesverkehrsministerium teile die Auffassung der EU-Kommission nicht, sagte eine Sprecherin. Deutschland werde nun Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Zum „laufenden Verfahren“ wollte sich das Ministerium nicht äußern. Auch von der Bahn selbst gab es zu der Angelegenheit keinen Kommentar – das sei Sache des Eigentümers, sagte ein Sprecher.