Hamburg. Geld zurück für frühere Kunden: Die Allianz zahlt insgesamt 74.000 Euro an frühere Kunden von Lebensversicherungen. Das ist das Ergebnis einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Marktführer bei Kapitallebensversicherungen. Dabei geht es um Ansprüche aus vorzeitig gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits entschieden, dass in vielen Versicherungsverträgen verwendete Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und ein Rückzahlungsanspruch für die Kunden besteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte auf Basis dieser Entscheidung zahlreiche Versicherer erfolgreich verklagt, darunter auch die Allianz. Damit haben Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, noch Ansprüche gegen die Assekuranz.

Die 80 Betroffenen hatten ihre Nachzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten, um sie gebündelt vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen (Az.: 22O 617/10). Ich Schnitt erhält jeder betroffene Kunde nach Abzug der Erfolgsprovision für den Prozessfinanzierer rund 770 Euro, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Allianz bestätigte die Zahlungen. Gleichzeitig habe man bei 900.000 Kunden, die ihre Verträge beitragsfrei gestellt haben, die Versicherungssumme im Schnitt um 120 Euro erhöht, sagte ein Allianz-Sprecher. Rückzahlungsansprüche müssten aber die Kunden selbst bei der Versicherung stellen.

Die Allianz entschädigte die Kunden, obwohl das Landgericht Stuttgart noch keine Entscheidung getroffen hat. In der Sache soll ein weiteres Urteil des BGH abgewartet werden. "Mit dem Verfahren in Stuttgart wollen wir klären lassen, wie hoch die Ansprüche der Kunden wirklich sind", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg.