Kiel/Büdelsdorf. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat den Mobilfunkanbieter Mobilcom-debitel dazu verurteilt, einen Teil seines Gewinns an den Staat abzuführen. Es geht um eine überhöhte Kostenpauschale, die die Kunden des Unternehmens in der Zeit vom 10. Oktober 2011 bis zum 27. Juni 2012 bezahlen mussten. Mobilcom soll nun zunächst ermitteln, wie hoch der Gewinn in diesem Zeitraum war. Zugleich wurde die Firma dazu verurteilt, die Pauschale für sogenannte Rücklastschriften auf unter zehn Euro zu senken (Aktenzeichen 2U7/12).

Ursprünglich hatte Mobilcom für diese Rücklastschriften eine Pauschale von 20,95 Euro abgerechnet. Das Gericht hält unterdessen nur 6,27 Euro für vertretbar. Mobilcom wollte am Donnerstag Fragen zu dem Urteil nicht beantworten. Zunächst müsse die Urteilsbegründung abgewartet werden, die noch nicht vorliege, hieß es.

Eine Rücklastschrift wird verwendet, wenn eine Abbuchung per Lastschrift nicht funktioniert - zum Beispiel weil der Kunde falsche Angaben gemacht oder sein Konto überzogen hat. Die Bank stellt die Kosten des Vorgangs den Unternehmen in Rechnung. Der Betrag variiert von Bank zu Bank und liegt zwischen drei und 8,75 Euro.

In einem vorangegangenen Prozess vor dem Landgericht Kiel begründete Mobilcom seine Forderung von 20,95 Euro damit, dass darin auch Kosten für eine spezielle Software eingerechnet wurden, mit der die Rücklastschriften bearbeitet werden. Hinzu kämen Personalkosten sowie entgangene Gewinne, da eine Rücklastschrift meistens dazu führe, dass Mobilcom den Telefonanschluss sperre. Allein hierfür, so Mobilcom, würden 18,02 Euro fällig. Diese Argumentation überzeugte jedoch weder das Kieler Landgericht noch das Oberlandesgericht.