Hamburg. Für den Hamburger Hafen gelten vom 1. April an neue Vorschriften für den Umgang mit Gefahrgut. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Damit wird die Situation im Hafen an international geltende Vorschriften angepasst.

Die neue Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg zielt auf die Sicherheit von Gefahrgütern ab, die im Hafen auf Containerterminals, Kaianlagen, Rangierbahnhöfen und Distributionszentren zum Weitertransport abgestellt werden. Als Gefahrgüter werden dabei etwa Farben und Lacke, Düngemittel, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten oder auch unter Druck stehende Gase sowie Feuerwerk eingestuft.

Durch die Neuregelung wird die Pflicht erweitert, vor dem Eintreffen gefährlicher Güter Daten an das Gefahrgutinformationssystem Gegis zu melden. Sie gilt jetzt nicht mehr nur für die Betreiber von Kaianlagen und Schiffen, sondern auch für alle ansässigen Betriebe und Eisenbahnen, sofern sie diese Güter auf einem Gelände abstellen oder auf dem Wasser oder auf Gleisen transportieren. Damit können Feuerwehr und Polizei jederzeit auf Informationen über alle im Hafen vorhandenen Gefahrgüter zugreifen.

"Mit der neuen Verordnung wird der hohe Sicherheitsstandard beim Umschlag gefährlicher Güter im Hamburger Hafen konsequent weiter verbessert", sagte Innensenator Michael Neumann. Die neuen Vorschriften werden von der Hamburger Wasserschutzpolizei kontrolliert.