Hamburg. Anleger von Schiffsfonds müssen nicht in jedem Fall bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen eines Schiffsfonds "nur dann von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist" (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

In dem Verfahren ging es um zwei Beteiligungsgesellschaften mit Containerschiffen des Fondsanbieters Dr. Peters. Das Fondskonzept sah vor, dass bis 2004 jährlich zwischen sieben und zehn Prozent des investierten Betrages an die Anleger ausgeschüttert werden, wenn das die Liquiditätslage zulässt.

Doch mit der Finanzkrise gerieten die Schiffe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, und im Rahmen eines Restrukturierungskonzeptes wurden ausgezahlte Beträge von den Anlegern zurückgefordert. Zu unrecht, befanden die Richter, denn den Gesellschaftsverträgen konnten sie "keinen Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung der Ausschüttungen entnehmen", wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Auf den ersten Blick ist das ein erfreuliches Urteil für Anleger, denn sie wurden zu Tausenden aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Mindestens jedes dritte von Anlegern finanzierte Schiff ist in einer Schieflage. Das sind rund 1000. "Doch das Urteil verbessert die Lage der Anleger kaum", sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn dem Abendblatt. Denn wenn Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden können, steigt die Gefahr der Insolvenz des Schiffes. Spätestens mit der Pleite müssen sich die Anleger auf hohe Rückzahlungen einstellen. "Denn ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, Auszahlungen, die nicht durch Gewinne gedeckt wurden, zurückzufordern", sagt Hahn.

Bereits 150 Schiffe sind in der Insolvenz. Allein in Norddeutschland sind rund drei Milliarden Euro von 100.000 Anlegern durch kriselnde Schiffsbeteiligungen in Gefahr, schätzt Hahn. Außerdem haben nicht alle Schiffsfondsanbieter solche Klauseln verwendet wie Dr. Peters, die jetzt vom BGH beanstandet wurden. "Wir haben solche Klagen wegen zurückgeforderter Auszahlungen selbst verfolgt, sie aber am Ende zurückgezogen, weil sie für die Anleger keinen praktischen Nutzen haben", sagt Hahn. Außerdem gebe es noch andere Tricks, um dennoch die Auszahlungen wieder einfordern zu können.