Berlin. Im Streit mit der EU über das deutsche Schienennetz haben Bundesregierung und Bahn einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. Nach einem aktuellen Urteil darf die Tochtergesellschaft DB Netz Teil des Konzerns bleiben. Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass der Konzern und seine Tochter zu eng verflochten seien. Nach Ansicht des EuGH verfügt die DB Netz über eine "Rechtspersönlichkeit" und eigene Organe und Mittel, die sie vom Konzern unterscheiden. Die Rüge der Kommission wurde zurückgewiesen. Auch die Gebühren für die Benutzung des Schienennetzes beanstandeten die Richter nicht.

Der Umgang mit dem deutschen Schienennetz sorgt seit Jahren für Streit. So fordert auch die FDP, das Netz vom Staatskonzern abzutrennen, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Dagegen wehrt sich Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Das Netz wird jährlich mit 2,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern subventioniert. Zudem zahlen die Eisenbahnen - sowohl Deutsche Bahn als auch ihre privaten Konkurrenten - Nutzungsgebühren. Sind diese besonders hoch, profitiert der Konzern. DB Netz soll in den kommenden Jahren zum wichtigsten Gewinnbringer des Konzerns werden.