Die Blockade der Elbvertiefung durch die Klagen beim Bundesverwaltungsgericht schadet dem Hafen. Das wird mit den Jahresbilanzen der Terminalbetreiber HHLA und Eurogate und des Gesamthafens einmal mehr deutlich. Die Reedereien, die immer größere Containerfrachter einsetzen, orientieren sich nicht an den Planungen für die wichtigste deutsche Wasserstraße der Seeschifffahrt. Sie folgen der ökonomischen Logik großer Schiffe. Doch sie können die Größenvorteile dieser Frachter mit Ziel Hamburg nicht ausfahren, wenn die Fahrrinne der Elbe nicht vertieft und verbreitert wird. Deshalb bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss, den Umweltverbände und andere Kläger anfechten, für rechtmäßig erklärt - vielleicht noch in diesem Jahr.

Hamburg hat aus den Erfahrungen dieses langen, zähen Verfahrens vieles aufzuarbeiten. Die Hoffnung der städtischen Wirtschaft und Politik hat sich nicht erfüllt, dass sich die Elbvertiefung aus ihrer ökonomischen Notwendigkeit leichter Hand selbst erklärt. Der Hafen muss für Großschiffe erreichbar sein, wenn Hamburg für die internationalen Containerlinien wettbewerbsfähig bleiben soll. Das ist wirtschaftlich entscheidend für den gesamten deutschen Außenhandel.

Doch auch wenn der Planungsbeschluss vor Gericht besteht: Für das künftige Wachstum braucht die Hansestadt neue Strategien. Einen immer weiteren Ausbau des Stroms kann es, nimmt man die Argumente der heutigen Kläger ernst, nicht geben. Das ist die bislang wichtigste Lehre aus dem Drama um die Elbvertiefung.