Kiel. Der Landtag in Kiel hat eine umstrittene Änderung des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes beschlossen. Künftig dürfen nur noch öffentlich-rechtliche Sparkassen untereinander Beteiligungen bis maximal 25,1 Prozent erwerben. Damit sind Beteiligungen selbst der Haspa Finanzholding nicht möglich, denn sie hat eine andere Rechtsform.

Die Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und dem SSW begründeten die gegen die Stimmen der Opposition von CDU, FDP und Piraten durchgesetzte Gesetzesänderung mit dem übergeordneten Ziel, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen auf Dauer schützen und stärken zu wollen. Beteiligungen von Großbanken müssten unbedingt unterbunden werden.

"Die Haspa Finanzholding ist seit zehn Jahren für einen langfristigen Erhalt des Sparkassengeschäfts mit Entscheidungskompetenz vor Ort eingetreten", sagte Unternehmenssprecherin Stefanie von Carlsburg. Die Entscheidung des Landtags sei "ein eindeutiges Signal, dass Partnerschaften mit uns nicht mehr gewünscht sind".