Hamburg. Die Organisation Foodwatch hat im Streit um die Cholesterin senkende Margarine Becel pro.activ eine Niederlage einstecken müssen. Die Verbraucherschützer hatten dem Hersteller Unilever vorgeworfen, mögliche Nebenwirkungen des Brotaufstrichs zu verschleiern und wollten dem Konzern entsprechende Äußerungen verbieten lassen. Am Freitag jedoch wies das Hamburger Landgericht die Klage der Organisation ab. "Das Urteil ist der Beweis, dass wir das Richtige machen", sagte Unilever-Sprecher Merlin Koene. Es bedeute "ein Ende der Verunsicherung der Verbraucher".

Becel pro.activ gehört zu jenen Lebensmitteln, die den Verbrauchern beim Verzehr einen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen. Mithilfe von sogenannten Pflanzensterinen wird eine Senkung des Cholesterinspiegels erreicht. Dadurch soll das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduziert werden.

Der Rechtsstreit hatte sich an einer Äußerung des Medizinprofessors Hans-Ulrich Klör entzündet, der in einer Presseerklärung von Unilever mit der Aussage zitiert wurde, "aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, das der Verzehr pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist". Dies hatte Foodwatch als Verschleierung von Nebenwirkungen gedeutet und unter anderem auf Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung verwiesen, das gesunden Menschen davon abgeraten hatte, entsprechende Lebensmittel zu verzehren.

Das Gericht gestand nun Unilever das Recht zu, die umstrittene Äußerung des Professors weiterzuverbreiten, ohne dabei allerdings den Fall in der Sache zu entscheiden. Aus rechtlicher Sicht ging es vielmehr um die Frage, ob die Aussage zu den Nebenwirkungen als Meinungsäußerung und damit als zulässig oder als Tatsachenbehauptung einzustufen sei.