Karlsruhe. Verbraucher haben bei telefonisch oder online abgeschlossenen Finanzmarktgeschäften auch in Zukunft kein Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof wies gestern zwei weitere Klagen von Anlegern zurück, die ihr Geld durch die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers verloren hatten. Die zweiwöchige Frist zum Widerruf sei beim Kauf von Wertpapieren zu Recht gesetzlich ausgeschlossen, urteilte das Gericht in seiner Grundsatzentscheidung (Az.: XI ZR 439/11 u. a.).