Hamburg/Karlsruhe. Erneute Schlappe für die Lebensversicherer: Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt bei seiner Linie, die Versicherungsbedingungen zur Abschlusskostenverrechnung und zum Stornoabzug bei vorzeitiger Kündigung von Kapital- und Rentenversicherungen für unwirksam zu erklären. Ein entsprechendes Urteil erging jetzt gegen den Versicherer Ergo (Az.: IV ZR 198/10), teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die das Verfahren eingeleitet hatte. Gleichlautende Urteile hatten zuvor die Generali und der Deutsche Ring kassiert.

Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt haben, können deshalb auf eine Nachzahlung hoffen. Allerdings müssen die Ansprüche bei den Versicherern angemeldet werden. Betroffen sind Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen und wieder gekündigt wurden. Ansprüche von Verträgen, die 2009 aufgelöst wurden, verjähren bereits Ende 2012. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale können die Kunden der Ergo mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, weil viele von ihnen häufig gar keinen Rückkaufswert erhalten haben.