Die Finanzaufsicht BaFin richtet Register für Beschwerden ein. Banken protestieren gegen Regelung, Ver.di will dagegen klagen.

Hamburg. Bankkunden haben eine neue Möglichkeit, sich gegen Beratungsfehler bei den Banken zu wehren. Seit Anfang November hat die Finanzaufsicht BaFin ein Berater- und Beschwerderegister eingerichtet, in dem die Kritik von Kunden registriert wird. Die schärfere Kontrolle soll dem Schutz vor Falschberatungen dienen.

Dennoch sehen Verbraucherschützer die neuen Vorschriften zum Anlegerschutz kritisch. "Dass sich etwas an der Beratungsqualität ändert, ist eher zu bezweifeln", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Der Experte bemängelt zudem, dass "die Kunden nicht erfahren, was aus ihrer Beschwerde geworden ist oder ob ein Berater oder eine Filiale schon einmal negativ aufgefallen ist." Auch würden freie Vermittler nicht kontrolliert.

Alle rund 300 000 Bank- und Vertriebsberater sind dagegen nun in dem neuen Register der BaFin verzeichnet. Die Bank muss bei jedem Mitarbeiter nachweisen, dass er über die notwendige Qualifikation verfügt. Beschwert sich ein Kunde, muss die Bank dies innerhalb von sechs Wochen an die BaFin melden. Gleichzeitig können sich Kunden direkt bei der BaFin beschweren.

"Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die reine Zahl der Beschwerden ein Indiz dafür sein kann, dass ein Fehlverhalten vorliegt", sagt BaFin-Direktor Karl-Burkhard Caspari. "Darum gehen wir der Sache nach, wenn wir sehen, dass sich Anleger über einen Berater oder Vertriebsbeauftragten besonders häufig beschweren." Bei Verstößen drohen den Beratern empfindliche Strafen. Sie reichen von Verwarnungen über Bußgelder bis hin zu einem Berufsverbot von maximal zwei Jahren.

Die Banken protestierten bereits gegen die Regelung, die Gewerkschaft Ver.di will sogar dagegen juristisch vorgehen. "Die Mitarbeiter werden unter Generalverdacht gestellt", sagt Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz. "Wir sind für einen effektiven Kundenschutz, aber die Mitarbeiter folgen lediglich Vorgaben der Banken, die bestimmen, wie die Beratung aussieht und die Mitarbeiter unter enormen Verkaufsdruck setzen", so Schmitz.

Daher will die Gewerkschaft in Kürze einen Fall zum Anlass nehmen, um gegen das Beschwerderegister zu klagen. Die Klage soll "notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht" durchgehalten werden.