Airline fordert wegen Verzögerung Schadenersatz in Millionenhöhe

Berlin. Als erste Fluggesellschaft hat Air Berlin die Betreiber des Berliner Flughafens auf Schadenersatz verklagt. "Wir haben entschieden, unseren Anspruch auf Schadenersatz auf dem Rechtsweg geltend zu machen", sagte Konzernchef Hartmut Mehdorn gestern. Nach dem Debakel um den Eröffnungstermin des Berliner Hauptstadtflughafens BER könnten damit auf die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe zukommen.

Mit ihrer Feststellungsklage geht es der Air Berlin, die zugleich größter Kunde der Berliner Flughäfen ist, noch nicht darum, Entschädigungszahlungen in einer bestimmten Höhe gegenüber der Flughafengesellschaft durchzusetzen. Vielmehr will sich die Fluggesellschaft vom Gericht einen Anspruch auf Schadenersatz im Grundsatz bestätigen lassen. Bislang hat die FBB Geldforderungen strikt zurückgewiesen.

Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Willy-Brandt-Flughafen am 3. Juni dieses Jahres in Betrieb gehen. Dann wurde als nächster Eröffnungstermin der 17. März 2013 verkündet, der dann abermals vom Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft auf dem 27. Oktober 2013 verschoben wurde. Air Berlin soll wegen der mehrfach verschobenen Eröffnung bisher bereits ein Schaden zwischen 50 und 80 Millionen Euro entstanden sein. Insgesamt rechnet die finanziell ohnehin angeschlagene Airline damit, dass ihr wegen der mehrfachen Verschiebungen des BER-Starttermins Kosten in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro entstehen. Unter anderem musste die Fluggesellschaft mehr Personal und Technik am alten Flughafen Tegel einsetzen, um dort das eigentlich für den BER vorgesehene erweiterte Flugprogramm abzuwickeln.

Über den Ausgleich der Mehrkosten verhandelte die Airline seit Wochen mit der Flughafengesellschaft. Dabei habe man laut Air-Berlin-Chef Mehdorn versucht, "zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen". Dies sei jedoch "trotz umfassender Bemühungen seitens Air Berlin nicht gelungen", so Mehdorn. "Vor diesem Hintergrund sieht Air Berlin in der Einreichung der Klage den einzig gangbaren Weg zur Wahrung ihrer Interessen."

Flughafenchef Rainer Schwarz steht seit Wochen in der Kritik. Die Klage von Air Berlin ist ein weiterer schwerer Schlag für ihn, auch wenn er sagt, sie komme für ihn "nicht unerwartet". Man liege in der Schadenersatzfrage weit auseinander. Schwarz erneuerte die Position des Flughafengesellschaft, nach der Air Berlin - und damit auch alle anderen Fluggesellschaften - "dem Grund nach kein Anspruch auf Schadenersatz hat, da wir mit der Airline keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten". Im Interesse ihrer Gesellschafter - das sind der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg - und der Mitarbeiter könne die Gesellschaft nur dann zahlen, wenn dies rechtlich zwingend geboten ist, so Schwarz.

Auch Deutschlands größte Fluggesellschaft, die Deutsche Lufthansa, ermittelt, in welcher Höhe ihr Schäden entstanden sind. "Wir werden diese zu gegebener Zeit geltend machen", sagte dazu Lufthansa-Sprecher Wolfgang Weber. Ob die Forderungen auch mit einem Gang vor Gericht durchgesetzt werden sollen, darüber habe es aber noch keine Entscheidung der Konzernspitze gegeben.