Luxemburg. Persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen wie Kreuzfahrten oder Autos sind illegal - jedenfalls dann, wenn die Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern. Derlei unlautere Geschäftspraktiken sind auch dann verboten, wenn die dem Empfänger auferlegten Kosten im Verhältnis zu seinem Gewinn nur geringfügig sind, urteilte der Europäische Gerichtshof gestern (Rechtssache C-428/11). Dabei spiele es keine Rolle, ob der Verbraucher sich telefonisch, per SMS oder per Post beim Werbeversand melden müsse - unabhängig davon. Im konkreten Fall mussten die Richter über einen Rechtsstreit zwischen dem britischen Verbraucherschutzamt und mehreren Unternehmen entscheiden.