In den nächsten Monaten werden noch weitere Versicherer wie die Allianz oder Ergo Niederlagen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kassieren. Wie im jüngsten Urteil des BGH gegen die Generali geht es stets um die Berechnung von Rückkaufswerten zum Nachteil der Kunden bei vorzeitig gekündigten Renten- und Lebensversicherungen. In diesen Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf Nachschlag. Der ergibt sich aus der Erstattung des Stornoabzugs, einer Art nicht zulässiger Strafgebühr für die Kündigung, und meistens auch aus der Erstattung eines Teils der Abschlusskosten. Bereits 2005 entschied der BGH, dass auch Kunden, die vorzeitig ihren Vertrag kündigen, wenigstens die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückbekommen müssen.

Die aktuellen Verfahren zeigen, dass dieser Grundsatz von den Versicherern weiter ignoriert wurde. Selbst jetzt dürfte es für die Kunden nicht einfacher werden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das trifft vor allem auf Gesellschaften zu, die nicht verklagt wurden, aber inhaltlich vom Urteil durchaus betroffen sind. Wer als Kunde nicht selbst aktiv wird, darf nicht erwarten, dass die Versicherung von sich aus eine Nachzahlung leistet. Über jedes fehlerhafte Gerät oder verdorbene Produkt wird der Kunde informiert und zur Rückgabe aufgefordert. Doch bei den Assekuranzen hat sich diese Praxis noch nicht durchgesetzt. Die Allianz hat für Rückforderungen insgesamt 117 Millionen Euro zurückgestellt. Gemessen am Kundenbestand hat das Unternehmen also die Erwartung, dass nicht einmal jeder Zehnte seine Ansprüche geltend macht. Die Branche hat offensichtlich nichts dazugelernt.