Hamburg. Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) macht sich dafür stark, die Zinsen für Dispo-Kredite gesetzlich zu begrenzen. Es könne nicht sein, dass Kreditinstitute am Markt zu günstigen Konditionen Geld erhalten, ihrerseits aber bei den Verbrauchern "unverhältnismäßig abkassieren", sagte Prüfer-Storcks vor der heutigen Sitzung des Bundesrats.

Die Länderkammer wird über einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt entscheiden, der eine solche Zinsbegrenzung bei Überziehungskrediten fordert. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Kreditwirtschaft bisher nicht zu einer Selbstverpflichtung in dieser Sache bewegen können.

Die vier Länder fordern die Bundesregierung auf, die Überziehungszinsen auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinssatzes zu deckeln. Die Banken könnten nach Ansicht der Antragsteller verpflichtet werden, einen Kunden auf günstigere Finanzierungsmöglichkeiten hinzuweisen, wenn dieser sein Konto schon seit längerer Zeit überzieht. Zudem sollten jährlich Daten zu eingeräumten und geduldeten Überziehungskrediten sowie Verbraucher- und Immobiliendarlehen an die Europäische Zentralbank weitergegeben werden.

Bei Überziehungen des Girokontos werden durchschnittlich elf bis zwölf Prozent Zinsen erhoben, obgleich die Geldbeschaffungskosten aktuell bei unter einem Prozent liegen.