Karlsruhe. Die Verurteilung des Hauptangeklagten in der Telekom-Spitzelaffäre zu dreieinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen den früheren Leiter einer Telekom-Sicherheitsabteilung, Klaus Trzeschan, wegen Betrugs, Untreue und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Der Bonner Richter habe bei seinem Urteil 2010 keine Fehler gemacht, hieß es zur Begründung. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten damit als unbegründet (Az.: 2 StR 59/11).

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Konzernmanager auf der Suche nach einer undichten Stelle im Unternehmen Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten ausspionieren ließ. Dafür wurden systematisch Telefon- und Handy-Verbindungsdaten erfasst. An der Bewertung des Landgerichts gebe es rechtlich nichts zu rütteln, sagte der Vorsitzende des Zweiten BGH-Strafsenats, Jörg-Peter Becker. Er stellte lediglich fest, dass das Verfahren zu lang gedauert hat.