Hamburg. Der Prozess um mögliche Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ geht in eine weitere Runde. Das Landgericht Hamburg verfügte am Freitag überraschend die Wiedereröffnung des Verfahrens, nachdem ursprünglich mit der Verkündung des Urteils gerechnet worden war. Auf diese Weise erhalte die klageführende Organisation Foodwatch die Chance auf eine weitere Stellungnahme, so eine Gerichtssprecherin.

In dem Streit zwischen dem Lebensmittelkonzern Unilever und Foodwatch geht es um die Frage, ob Unilever den Verbraucher womöglich über Gesundheitsrisiken beim Verzehr der cholesterinsenkenden Margarine getäuscht hat. Der Konzern hatte verbreitet, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis darauf gebe, "dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist".

Foodwatch sieht darin eine Verschleierung von Risiken und will dem Konzern die Aussage daher verbieten lassen. Der Wissenschaftler, auf den sich Unilever in der kritisierten Mitteilung bezieht, hat sich mittlerweile vorsichtiger geäußert und in einem Interview nur noch von "deutlich geringeren Nebenwirkungen" von Lebensmitteln mit Pflanzensterinen im Vergleich zu anderen Medikamenten gesprochen. "Die Wiedereröffnung der Verhandlung zeigt, dass noch erheblicher Klärungsbedarf besteht", sagt Foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Unilever kann die Sicherheit seines Produkts nicht glaubhaft belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche." Ein Unilever-Sprecher erklärte hingegen, die Wiedereröffnung habe nur "verfahrenstechnische Gründe". Ein Urteil wird für den 14. Dezember erwartet.