Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Auch wenn ein Vermieter eine Mietwohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen benötigt, könne er dem Mieter in der Regel kündigen, entschied der BGH (Az.: VIII ZR 330/11).